Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Brände in Gerätehäusern (ausgelöst durch Fahrzeuge bzw. Technik dafür) | 60 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 841309 |
Datum | 24.07.2018 14:28 MSG-Nr: [ 841309 ] | 2602 x gelesen |
Infos: | 20.07.18 Einsatzdatenbank auf www.FEUERWEHR.de
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Hallo,
Geschrieben von Henning K.Die Reparatur der Bremse wird der Prüfer sicher nicht bezahlen, die hat er ja nicht kaputt gemacht.
Das meinte ich auch nicht. Es geht um einen Schaden, der aus einem Unfall aufgrund der defekten Bremse passiert. Aufgrund eines Mangels, den der Prüfer bei ordentlicher Prüfung hätte entdecken müssen. Beispiele dafür gibt es genug, so weit mir bekannt, war der entsprechende Prüfer bisher nie zu belangen.
Geschrieben von Henning K.Für etwaige Unfallfolgen wird er ggf. haftbar sein, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Prüfung vermieden worden wäre. (was allerdings im beschriebenen Fall wohl nicht so wäre, weil der Unfall ja auch ohne Plakette passiert wäre...).
Mit der Argumentation kann ich mir aber die Prüfung ersparen bzw. der Prüfer ist IMMER aus der Haftung.
Geschrieben von Henning K.Der springende Punkt ist der Nachweis des Verschuldens und natürlich der Kausalität.
Der Prüfer ist nicht schuld am Unfall direkt. Hätte er aber korrekt geprüft, wäre der Unfall vermieden worden. Ob dies nun wie in meinem Beispiel einfach durch Verschleiß oder aber durch fehlerhaften Einbau (Beispiel Elektroinstallation) passiert, ist nochmal ein anderer Fall. In letzterem ist dann jedenfalls der Installateur verantwortlich, sofern der greifbar ist.
Gruß,
Michael
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