Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Brände in Gerätehäusern (ausgelöst durch Fahrzeuge bzw. Technik dafür) | 60 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 841283 |
Datum | 23.07.2018 22:33 MSG-Nr: [ 841283 ] | 2849 x gelesen |
Infos: | 20.07.18 Einsatzdatenbank auf www.FEUERWEHR.de
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Geschrieben von Michael W.Diverse Berichte bestätigen was anderes: Du kommst mit deinem Fahrzeug zur HU, der Prüfer klebt die Plakette, weil er nicht genau hinschaut. Noch keine 100m vom Hof, versagt deine Bremse aufgrund einer weggerotteten Leitung, die man auch hätte erkennen können. Meinst du, der Prüfer haftet?
Die Reparatur der Bremse wird der Prüfer sicher nicht bezahlen, die hat er ja nicht kaputt gemacht.
Für etwaige Unfallfolgen wird er ggf. haftbar sein, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Prüfung vermieden worden wäre. (was allerdings im beschriebenen Fall wohl nicht so wäre, weil der Unfall ja auch ohne Plakette passiert wäre...).
Der springende Punkt ist der Nachweis des Verschuldens und natürlich der Kausalität. Insofern gebe ich dir recht: diese Fragestellung dürfte sich bei der Elektro-Prüfung durch FM(SB) recht ähnlich verhalten. Ohne nachgewiesenes Verschulden keine Haftung, mit nachgewiesenem Verschulden greift (bei Fremdschäden) die Amtshaftung für den zivilrechtlichen Teil, ein etwaiger strafrechtlicher Aspekt (fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung) trifft immer den Verursacher direkt.
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