Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Brände in Gerätehäusern (ausgelöst durch Fahrzeuge bzw. Technik dafür) | 60 Beiträge |
Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 841135 |
Datum | 20.07.2018 21:36 MSG-Nr: [ 841135 ] | 4084 x gelesen |
Infos: | 20.07.18 Einsatzdatenbank auf www.FEUERWEHR.de
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo Ulli ....
Geschrieben von Ulrich C.Bei 230 V aufwärts:
Mit VDE-Abnahme oder ohne?
Mit regelmäßiger Prüfung aller Komponenten (wie durch wen)?
mit diesen Fragen bewegen wir uns hier auf verdammt dünnem Eis....
Geschrieben von Ulrich C.Mit VDE-Abnahme oder ohne?
die Vorschriften gehen inzwischen dahin das selbst in privat genutzten Räumen zumindest bei einer Ergänzung einer bestehenden Installation eine Prüfung / Messung gem. VDE durchgeführt werden muss(!) ....
in einem Gerätehaus einer Feuerwehr würde ich mich bei den heutigen Vorschriften nicht mehr trauen, mal eben "etwas zu ergänzen" und wenn´s nur eine neue Steckdose neben einer Werkbank ist .... ohne ein entsprechendes Messprotokoll zur Errichtung/Ergänzung einer bestehenden Anlage anzulegen ....
Geschrieben von Ulrich C.Mit regelmäßiger Prüfung aller Komponenten (wie durch wen)?
habe gerade auf die Schnelle nix besseres gefunden ...
nur mal grundsätzlich zu Prüffristen etc ...
die Vorgabe (das Wunschziel) etlicher Feuerwehren, bevorzugt Kameraden/innen mit (elektro)handwerklicher Ausbildung in führende Positionen zu bringen, hat auch hier einen praktischen Hintergrund.... denn sie erfüllen unter anderem...
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen
verfügt also eine Feuerwehr über ein paar Elektrofachkräfte in ihren eigenen Reihen ... können diese Kameraden / innen zumindest diesen Absatz erfüllen ...
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, daß die elektrische Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Unternehmer ist in diesem Sinne die Gemeinde / Stadt ....
achja ... der lückenlose Nachweis zur Einhaltung von Vorschriften .....
Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden. 1) Anmerkung: Nach VOB Teil C und DIN VDE 0105, Abs 5.3.3.6 sowie Betriebssicherheitsverordnung § 11 sind die Prüfungsergebnisse aufzuzeichnen (Prüfprotokoll).
und ...
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen 1)
das würde ich mit meinem Bildungshintergrund /und / oder .. schon anordnen und nicht erst empfehlen ...
achja ... ich erinnere mich da an die heissen Diskussionen zur BauVo NRW mit dem Kameraden Jonas - den ich immer noch sehr hoch schätze auch wenn wir "damals" die heissen Diskussionen hatten ...
... das fiel mir so ein wie ich das Thema gelesen habe ......
mkg Klaus
jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe...
sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....
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