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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
RubrikSonstiges zurück
ThemaLangzeitmiete / Mietkauf HLF für 46000 Euro / Jahr :-()18 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840956
Datum12.07.2018 09:06      MSG-Nr: [ 840956 ]2581 x gelesen
Infos:
  • 12.07.18 Zuwr-BS Sachsen-Anhalt
  • 25.06.18 Fahrzeugauslieferung: Ziegler HLF 20 an die FF Bergwitz
  • 25.06.18 Roter Mietwagen für Bergwitzer Kameraden

  • hallo,

    Feuerwehrfahrzeug in Kemberg Ein Lobbyisten-Deal?

    Ein Feuerwehrauto mieten statt es zu kaufen? Mit ihrer Aktion, ein nagelneues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die Ortsfeuerwehr Bergwitz zu beschaffen, sorgte die Stadt Kemberg vor knapp zwei Wochen für Furore und Kritik. Letztere gab es vornehmlich im Netz und entzündete sich an dem vermeintlichen Fakt, dass das Fahrzeug über acht Jahre gemietet wird und die Kosten deshalb den Preis einer Neuanschaffung übersteigen würden. Zudem wird den Kemberger Stadträte vorgeworfen, Lobbyisten-Deals gemacht und Steuern verschwendet zu haben. ...

    => https://www.mz-web.de/landkreis-wittenberg/feuerwehrfahrzeug-in-kemberg-ein-lobbyisten-deal--30935912?dmcid=sm_fb

    Interessant:

    Bei einem Neukauf nur mit kommunalen Mitteln, inklusive Zinsen und Tilgung, würden wir im Jahr 49 000 Euro bezahlen. Denn es kommen ja noch Finanzierungskosten dazu. Abschreiben könne er pro Jahr 23.000 Euro, und das über einen Zeitraum von vorgeschriebenen 20 Jahren. Gäbe es Fördermittel, läge die jährliche Zahlung bei 43.000 Euro. Eine Landesförderung für HLF ist aber nicht in Sicht. Denn jährlich wird über die zentrale Beschaffung des Landes nur ein Fahrzeugtyp gefördert.
    wie meint der das mit jährlich nur ein Fahrzeugtyp?

    Einen Nachteil für die Stadt hat eine Beschaffung und Finanzierung über Fördermittel nämlich. Ich muss es bezahlen, im Katastrophenfall steht es mir jedoch nicht zur Verfügung, sondern wird vom Landkreis abgezogen. Das ist die Bedingung, erklärt Seelig einen weiteren Fakt.

    Ist das in Sachsen-Anhalt wirklich so?

    Ich kenne das von anderen Ländern anders. Bei Bundesfahrzeugen ist das klar - die gehören der Gemeinde nicht.

    Aber Feuerwehrfahrzeuge die vom Land bezuschusst werden gehören trotzdem der Gemeinde die sie kauft.

    Die Auflagen die mit den Zuschüssen verbunden sind beinhalten keine Option das ein Kreis die ungefragt im KaTS-Fall abziehen kann.

    Werden hier Argumente pro Miete gesucht?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     25.06.2018 12:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.06.2018 14:09 Fabi7an 7B., Sprotta
     25.06.2018 14:23 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     25.06.2018 14:33 Pete7r I7., Freital
     13.07.2018 00:53 Mari7o S7., Mühlanger
     25.06.2018 14:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     25.06.2018 16:05 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     12.07.2018 09:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.07.2018 09:24 Oliv7er 7S., Dietzenbach
     12.07.2018 16:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.07.2018 16:59 Dani7el 7H., Schriesheim
     12.07.2018 17:21 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
     12.07.2018 17:55 Volk7er 7C., Garbsen
     12.07.2018 21:55 SVZ 7Ser7vic7e- 7und7 Ve7rtr7ieb7s-Z7ent7rum7 Mi7nor7 M.7, Bösel
     13.07.2018 09:25 Dirk7 G.7, Edewecht
     13.07.2018 11:29 Lars7 B.7, Zwinge
     13.07.2018 09:32 Dirk7 G.7, Edewecht

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