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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Bundesfahrzeuge für den KatS - war: FW-Hilfe für für Tunesien; war: Zwei neue Fahrzeuge für das BBK | 23 Beiträge | ||
| Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 840613 | ||
| Datum | 26.06.2018 20:19 MSG-Nr: [ 840613 ] | 1609 x gelesen | ||
Dazu eine Frage aus der weißen Seite an die Rote Seite... Bundesfahrzeuge und zunehmend auch Landesfahrzeuge dürfen nicht oder nur mit entsprechender Kostenübernahme für originäre Dienste der Hiorg außerhalb des Katastrophenschutz eingesetzt werden (KM-Pauschale plus anteilige Kfz-Steuer). Die Katastrophenschutzfahrzeuge der Feuerwehr (bei uns hier meist LF 10 Kats und SW-200-Kats, manchmal RW1) werden aber regelmäßig unterhalb der Katastrophenschwelle bei lokalen Einsätzen eingesetzt....während bei den Hiorg diese Fahrzeuge rumstehen müssen oder man dafür extra bezahlt. (MTF Bund bzw Bt-LKW, KTW-B....) Müssen die Feuerwehren sprich die Kommune diese im Einsatz gefahrenen KM auch der Katastrophenschutzbehörde (bei und dem RP) bezahlen? ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | ||||
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