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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Protest - 50 Feuerwehrleute lassen sich beurlauben | 33 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 840576 | ||
Datum | 25.06.2018 13:08 MSG-Nr: [ 840576 ] | 2587 x gelesen | ||
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Hier noch was, Thomas: Feuerwehrorganisationsverordnung des Landes Hessen §4, Absatz 3 "Regelfrist-, Alarm- und Ausrückeordnung" "(3) Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn eine taktische Einheit mindestens von der Stärke einer Staffel im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 wirksame Hilfe eingeleitet hat. Diese gilt dann als eingeleitet, wenn am Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird. Weitere Einheiten sind bei Bedarf entsprechend den taktischen Erfordernissen zeitnah nachzuführen." Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Daniel H. [25.06.18 13:09] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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