Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Protest - 50 Feuerwehrleute lassen sich beurlauben | 33 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8L., Bad Laasphe / NRW | 840477 |
Datum | 21.06.2018 13:44 MSG-Nr: [ 840477 ] | 4756 x gelesen |
Infos: | 20.06.18 FNP: Zentraler Standort für Feuerwehr beschlossen
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Hallo!
Ich hab's gerade mal für NRW nachgelesen. Hier steht der Passus in der VOFF, § 15.
Hier wird nicht mal auf Gründe verwiesen, sondern nur, dass der Leiter der Feuwehr eine befristete Beurlaubung zulassen kann.
Klar, der gezeigte Fall würde dem Ba-Wü-Recht widersprechen. Allerdings kannst du auch nur über den zeitlichen Zusammenhang nachweisen, dass es sich hier um eine Unmutsbekundung ggü. der Gemeinde handelt. Und dann gibt es ja immer noch die persönlichen Gründe... Was ist denn ein persönlicher Grund, der nicht beruflich, gesundheitlich oder familiär ist? Das mir die Nase des anderen nicht passt! ;-)
Egal wie es ist, schön ist das alles nicht... von keiner Seite...
MkG
Sascha
Ich gebe lediglich meine persönliche Meinung wieder!
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