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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSabotage bei der Freiwilligen Feuerwehr Henstedt-Ulzburg15 Beiträge
AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg840327
Datum15.06.2018 12:24      MSG-Nr: [ 840327 ]3156 x gelesen
Infos:
  • 15.06.18 Onlinestrafanzeige in Schleswig-Holstein
  • 15.06.18 Strafgesetzbuch: § 258 Strafvereitelung
  • 15.06.18 Henstedt-Ulzburg: Sabotage bei der freiwilligen Feuerwehr

  • Also für Baden-Württemberg denke ich hier an §14 FwG:
    (5) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 13 Abs. 3 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören.


    Also gibt es noch den Weg des "Verweises" und eines Bußgeldes.
    Je nach "Intension" der Tat kann ich mir das schon vorstellen. Wobei man hier schon den Einzelfall genau betrachten muss.

    Kleine Anekdote: Ein Kamerad ist betrunken in den Einsatz gefahren und das als Maschinist. An der Einsatzstelle ist dies dann richtig aufgefallen, wohl auch der anwesenden Streife. Die haben das dem Einsatzleiter mitgeteilt. Dieser hat den Kameraden dann auswechseln lassen und ihn dann in den MTW setzen lassen. Die Polizei hat darauf hin keine weiteren Schritte folgen lassen, aber es gab intern dann schon noch weiteres dazu. Neben einer allgemeinen Belehrung zu Alkohol und Einsatzdienst kam dann für den Kameraden eine mehr Monatige "Einsatzpause".
    Hätte der Kommandant hier dann doch noch Anzeige erstatten sollen?

    War das oben genannte "Mobbing"? War es ein "Maischerz"? War es vielleicht ein "dummer Jungenstreich" der zu arg ausgeartet ist? Das alles in "" weil ich keine genaueren Hinweise habe. Und auch in "" weil ich das Verhalten nicht in Schutz nehmen will oder verharmlosen. Es kann aber schon mal vorkommen, dass aus einer Laune heraus das ein oder andere zu weit geht.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Sascha

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     15.06.2018 10:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2018 10:32 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     15.06.2018 10:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2018 11:28 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
     15.06.2018 12:03 Kevi7n M7., Kronshagen  
     15.06.2018 12:24 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
     15.06.2018 13:40 Kevi7n M7., Kronshagen
     25.06.2018 16:19 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     25.06.2018 16:32 Kevi7n M7., Kronshagen
     25.06.2018 16:39 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     15.06.2018 15:27 Stef7an 7G., Dieburg  
     28.09.2018 10:13 Mitj7a S7., Pinneberg
     28.09.2018 10:36 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     28.09.2018 12:30 Mitj7a S7., Pinneberg
     28.09.2018 21:47 Olaf7 L.7, Preetz

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