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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kritische Infrastruktur: Der Kampf gegen die russischen Hacker | 28 Beiträge | ||
Autor | René8 D.8, Jülich / NRW | 840163 | ||
Datum | 09.06.2018 17:03 MSG-Nr: [ 840163 ] | 1366 x gelesen | ||
Wenn ihr das Problem mit dem überschreiten der NOx Emmisionen bei längerem Leerlauf oder Ad Blue Mangel meint gibt es bei den meisten Herstellern Abhilfe. Der NOx Sensor ist gesetzlich seit 2007 vorgeschrieben um bei überschreitung der zulässigen NOx Werte stufenweise dieses 1mittels Kontrollleuchte 2 einer stufenweise Drehmomentreduzierung (wird auch oft als Notprogramm bezeichnet)zu signalisieren bzw. zu einem Werkstattbesuch zu bewegen. Für Fahrzeuge mit hoheitlichen Aufgaben (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, u. a.) kann der NOx-Sensor vom Hersteller zb. Mercedes Benz Unimog über die Code ZD1 (Steuergeräteparametrierung) deaktiviert werden. Es erfolgt eine entsprechende Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 . Der Modus Operandi ist bei den meisten Fahrzeugherstellern in den Aufbau Richtlinien des entsprechenden Fahrgestells hinterlegt und sollte aus Kostengründen(wegen des Eintrags in der Zulassungs Bescheinigung) spätestens vor der Erstzulassung erfolgen. Gruß René Dahmen | ||||
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