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Thema | Brauchtumspflege durch Feuerwehr - oder wie man es nicht machen sollte ... | 17 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 840127 | ||
Datum | 07.06.2018 18:14 MSG-Nr: [ 840127 ] | 2892 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob T. Verletzt sich ein Aktiver während einer Vereinsveranstaltung (verbrennt sich am Grill etc.) wird in der Regel die Versicherung des Vereins einspringen und nicht die Versicherung der Gemeinde. Das könnte eventuell lustig sein. Verletzt sich der Kamerad im Auftrag der Gemeinde, ist die Unfallkasse zuständig. Halt die andere Unfallkasse. | ||||
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