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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Verkehrssicherungsmaßnahmen Hessen, war: Faltleitkegel mal wieder (war: Rollwagen im MTW/MZF) | 3 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839885 | ||
Datum | 30.05.2018 23:14 MSG-Nr: [ 839885 ] | 941 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian W. der Erlass soll aber nur die dort genannten Dinge (Blinkpfeile, Leuchtpfeile, VSA, fahrbare Absperrtafeln) legitimieren. Ja, wenn sie der StVZO entsprechen... (bezieht sich das wirklich nur auf gefährliche Außenkanten und sichere Befestigung am Fahrzeug??) Geschrieben von Sebastian W. Wenn ich darauf nicht mal das Verkehrszeichen 101 zeigen darf, weil es eben ein Verkehrszeichen ist, Natürlich habt ihr auch gleich alle Triopane mit diesem Zeichen entsorgt und natürlich diese vielen Zeichen 610, die ihr ja auch nicht anordnen dürft? ;-) Letztlich ist die zitierte Antwort doch einfach nur ein weiterer Beweis dafür, dass die derzeitige Rechtslage meilenweit an der Realität vorbei regelt! Geschrieben von Sebastian W. Ich könnte allenfalls "Kostenlose Kaltgetränke in 1000m" draufschreiben, bremst vielleicht auch den ein oder anderen ;o) Schreib lieber "Radarkontrolle" drauf, da bremst jeder, egal ob er zu schnell ist oder nicht :-) (anstelle des 2. Vorwarners könntet ihr dann einen enforcement trailer 400 Meter vor der E-Stelle abwerfen. Der kann ja ruhig leer sein. *g*) | ||||
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