alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜbernahme und Anerkennung der Ausbildung3 Beiträge
AutorMark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg839742
Datum27.05.2018 16:49      MSG-Nr: [ 839742 ]1231 x gelesen
Infos:
  • 27.05.18 VwV-Feuerwehrausbildung BaWü, 1.4: Anerkennung von Lehrgängen anderer Bundesländer und anderer Ausbildungseinrichtungen

  • Hi,

    laut der neuesten VwV VwV-Feuerwehrausbildung Punkt 4.2 werden alle Feuerwehrausbildung aus anderen Bundesländer übernommen/anerkannt wenn sie gemäß der FwDV2 durchgeführt wurden.

    Gemäß der VwV-Feuerwehrbekleidung Anlage 2 wird man in BW Oberlöschmeister, wenn man mindestens 10 Jahre Löschmeister/-in
    oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
    - Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
    - Ausbilder für Maschinisten
    - Ausbilder für Truppmannausbildung Teil 1 und Truppführer
    - Ausbilder für Sprechfunker
    - Ausbilder für Jugendgruppenleiter
    - Jugendfeuerwehrwart

    oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C2-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat
    VwV-Feuerwehrbekleidung

    Gruß Markus

    "Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     27.05.2018 14:49 Alex7and7er 7W., Hauneck
     27.05.2018 16:49 Mark7us 7W., Linkenheim-Hochstetten
     27.05.2018 16:56 Alex7and7er 7W., Hauneck

    0.850


    Übernahme und Anerkennung der Ausbildung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt