| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Faltleitkegel mal wieder (war: Rollwagen im MTW/MZF) | 45 Beiträge |
| Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 839727 |
| Datum | 27.05.2018 08:46 MSG-Nr: [ 839727 ] | 1418 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Franz-Peter L.... was wiederum an der fehlenden BASt-Zulassung von Flatterband, Arbeitsleinen, Erdspießen, Faltsignalen, Winkerkellen, Schwenkfahnen und vor allem an der fehlenden BASt-Zulassung der Kameraden liegt.
Du scheinst das Problem erkannt zu haben, ohne Jux.
Denn: (zugelassene) Leitkegel sind Verkehrszeichen und erteilen eine Allgemeinverfügung (Der abgesperrte Bereich darf nicht befahren werden.); bei einem Verstoß kann somit ein Bußgeld verhängt werden (hier nach § 24 StVG).
Faltleitkegel, Flatterband und Co müssen straßenverkehrsrechtlich nicht beachtet werden (außer, die Polizei nutzt diese "(die Polizei) ... ist in der Wahl ihrer Mittel frei").
Die "fehlende BASt-Zulassung" der Kameraden ist durchaus ein Problem.
Denn so mancher schafft es ja noch nicht einmal, eine sachgerechte Absicherung nach FwDV aufzubauen; hier wäre, gerade für BAB und Bundesstraßen eine (angepasste Fachkunde-)Schulung in Anlehnung an MVAS 99, RSA 95 und ZTV-SA 97 äußerst sinnvoll.
Und wenn sich die Länder dann noch durchringen könnten, den in § 35 Abs. 1 StVO genannten Institutionen das Recht zum Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen einzuräumen, wäre ein Riesenschritt in Sachen Sicherheit getan.
Grüße
Udo Burkhard
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| | 23.05.2018 15:02 |
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Tobi7 M.7, Zeilarn Rollwagen im MTW/MZF | |