| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Faltleitkegel mal wieder (war: Rollwagen im MTW/MZF) | 45 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839680 |
| Datum | 25.05.2018 13:23 MSG-Nr: [ 839680 ] | 1764 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Sebastian K.Kleiner Witz am Rande: Damit seid ihr schon einen Schritt weiter als ein großer Teil der Feuerwehren in Deutschland.
Durchaus: nicht reflektierende Faltsignale sind wohl weit verbreitet, und den meisten Nutzern ist vermutlich noch nichtmals bewusst, dass die Dinger bei Dunkelheit quasi unsichtbar sind.
Geschrieben von Sebastian K.Denn die meisten Faltsignale auf den Fahrzeugen dürften nicht reflektierend sein, und stellen damit kein Warndreieck nach der StVZO dar.
Auch die reflektierenden Faltsignale sind keine Warndreiecke nach StVO. Beide sind Verkehrszeichen nach StVO (und zwar die Nummer 101).
Geschrieben von Sebastian K. Die ganze Diskussion hier hätte praktisch also schon Jahrzehnte vor der Erfindung der Faltleitkegel geführt werden können.
Die Frage nach der Zulässigkeit der Verwendung amtlicher Verkehrszeichen durch die Feuerwehr ist in der Tat eine ganz eigene Baustelle. Die betrifft sowohl die Verwendung der Faltsignale (Zeichen 101), als auch die von Leitkegeln (Zeichen 610; also auch die BASt-zugelassenen). Obwohl es keinerlei saubere Rechtsgrundlage dafür gibt, sind sich die Fachleute durchaus einig, dass die Feuerwehr das "schon irgendwie darf". Ich hatte ja vor einiger Zeit schonmal einen Vorschlag zur diesbezüglichen Ergänzung der StVO zur Diskussion gestellt und dabei auch vorgeschlagen, gleich die Qualitätsanforderungen der verwendeten Mittel im Rahmen der VwV ebenfalls zu regeln.
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| | 23.05.2018 15:02 |
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Tobi7 M.7, Zeilarn Rollwagen im MTW/MZF | |