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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung bei Doppelmitgliedschaft | 6 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 839193 | ||
Datum | 30.04.2018 09:44 MSG-Nr: [ 839193 ] | 1886 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. praktisch nur formaler Käse ist, denn selbst in RLP gelten Gesetze nicht nur dann, wenn man dem Bürgermeister mal die Hand geschüttelt hat ;-) You made my Day!! Der Spruch ist richtig gut und dazu noch wahr :-) Generell sehe ich deinen Post als absolut richtig und korrekt an, trifft so zu 100 % zu, auch wenn das einige wahrscheinlich jetzt wieder gesetzlich zerpflücken werden... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | ||||
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