Rubrik | First Responder |
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Thema | FirstResponder / HvO als Einrichtung der FF in Baden-Württemberg | 46 Beiträge |
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 838798 |
Datum | 07.04.2018 21:12 MSG-Nr: [ 838798 ] | 2355 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Helfer vor Ort
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Daniel H.Dann jede Organisation mit eigenem Fahrzeug und paralleler Alarmierung? Oder mit einem Fahrzeug für eine zu gründende First-Responder-Vereinigung mit nach Dienstplan wechselndem Standort?
Da gibt es, je nach Region die unterschiedlichsten Modelle. Es geht v. a. D. darum, eine saubere Zuordnung der FR/HvO zu formulieren.
Dies hängt von der Versorgungsstruktur ab. Wenn der Rettungsdienst durch eine SanOrg durchgeführt wird, sollte diese auch die Organisation/Führung übernehmen. In Städten, in denen dies durch die BF sichergestellt wird, eben die BF. Nur, wenn die Leitung des jeweiligen Rettungsdienstes ihr Okay gibt, ist auch haftungsrechtlich alles sauber.
Insgesamt gesehen ist das zur Verfügung stellen von HvO durch eine FF oder einer eigens gegründetenn Organisation (Verein / privat...) nur ein Angebot an die Rettungsdienst-Organisation, die Hilfsfristen zu verkürzen. Ob diese das Angebot annehmen, ist ihnen überlassen. Alternativ könnten sie ja auch neue Rettungswachen/Fahrzeuge/Personal realisieren, was aber in vielen Fällen vermutlich unwirtschaftlich wäre.
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