Rubrik | First Responder |
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Thema | FirstResponder / HvO als Einrichtung der FF in Baden-Württemberg | 46 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 838748 |
Datum | 05.04.2018 12:57 MSG-Nr: [ 838748 ] | 3081 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Erste Hilfe
2. Ersthelfer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Guten Tag
Geschrieben von Jürgen M.
was bedeutet da in diesem Zusammenhang "Pflicht"?
Vielleicht etwas mißverständlich von mir ausgedrückt, einige FW-Angehörige -besonders von vielbeanspruchten FFs- sind der durchaus nachvollziehbaren Meinung, dass bevor eine FF noch im HvO-System mitwirkt, sich eher die örtlichen SanHiorgs daran beteiligen, EH zu leisten ist ja seit Jahrzehnten deren ureigenes Geschäft. Wobei ich keine FF absprechen will, wenn die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen vorliegen, im HvO-system mitzuwirken.
First-Responder bzw. Helfer vor Ort sind doch freiwillige Leistungen der jeweiligen Hilfsorganisation bzw. Feuerwehr
Sagt ja auch der § 1 der VOHvO: Ehrenamtlich tätige Helfer vor Ort können.....
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [05.04.18 13:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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