Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Zukunftspapier des LVF RLP | 22 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 838734 |
Datum | 04.04.2018 16:02 MSG-Nr: [ 838734 ] | 1595 x gelesen |
Feuerwehr-Verordnung
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Sebastian K.Mit einem Feuerwehrbedarfsplan kann ich mich auch nicht anfreunden. Wie kommen denn die Risikoklasseneinteilungen in RLP seit Jahren zustande? Das machen die Kommunen, die Landkreise (in Person des KFI) sind involviert, und die FwVO gibt mit den Mindestbedarfen und den überörtlich vorzuhaltenden Fahrzeugen auch hier schon genug Bausteine vor.
Ob der Bedarfsplan im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht, kann man diskutieren. Was aber fehlt ist eine Behörde (hier würde ich die Kreisverwaltungen oder die ADD sehen), die überprüft, ob die Vorgaben durch LBKG und FWVO durch die Gemeinden (wenigstens ungefähr) eingehalten werden. Und dazu zählt nicht nur, ob wirklich in Zeit x an Ort y die geforderten Fahrzeuge theoretisch und praktisch aufschlagen könnten, sondern auch, wer dann auf den Fahrzeugen drauf sitzt. Aber das stellt ja einen Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemeinden dar.
Es ist hier wie überall: Eine Verordnung, deren Einhaltung nicht überprüft und deren Missachtung nicht sanktioniert wird, ist nicht viel wert.
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| 02.01.2015 18:15 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft Baustelle öffentliche freiwillige Feuerwehr war:braucht die Feuerwehr | |