Geschrieben von Marco I. Leider merkt man auch diesem Papier die Kopf- und Verwaltungslastigkeit des "modernen" Feuerwehrsystems an. Absolute Zustimmung.
Geschrieben von Marco I. Es sind schon gute Gedanken in dem Papier enthalten. Aber manche Rückschlüsse oder Maßnahmen, die dann daraus abgeleitet werden liegen dann doch dezent daneben. Mich wundern auch manche Maßnahmenvorschläge, da sie Lösungen finden für Probleme, die ich irgendwie noch suchen gehe. Beispiel M4: Warum brauchen wir eine "rechtliche Grundlage für die Schaffung von Stützpunktfeuerwehren in den Gemeinden"? Der LFV sagt selber, dass das "in weiten Teilen des Landes bereits praktiziert" wird, und wenn ich mir die Rechtsgrundlagen anschaue, finde ich da überhaupt gar nichts was auch nur ansatzweise dagegen sprechen würde. Im Gegenteil, mit § 67 I Nr. GemO, § 2 LBKG, und § 1 FwVO in der aktuellen Fassung ist alles da, was man für solche Strukturen benötigt, wenn man sie so einrichte will. Warum fordert man dann noch eine besondere Rechtsgrundlage?
Oder M6: Die Spezifizierung von "sonstigen Veranstaltungen", für die der Freistellungsanspruch gilt, würde ich sehr begrüßen. Aber fehlt uns wirklich ein Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten? Als solcher hat man sich den Freistellungsanspruch durch Bett und Vorabendfeier gewähren lassen, als Feuerwehrangehöriger braucht man eine explizite Rechtsgrundlage?
Mit einem Feuerwehrbedarfsplan kann ich mich auch nicht anfreunden. Wie kommen denn die Risikoklasseneinteilungen in RLP seit Jahren zustande? Das machen die Kommunen, die Landkreise (in Person des KFI) sind involviert, und die FwVO gibt mit den Mindestbedarfen und den überörtlich vorzuhaltenden Fahrzeugen auch hier schon genug Bausteine vor.
Wenn ich "Feuerwehrbedarfsplan" lese, sehe ich vor mir schon wunderbare, 100te Seiten umfassende bunt gedruckte Heftchen liegen, wie z.B. nach dem Muster in NRW, wo man auf den ersten 40-50 Seiten mal schön seine Gemeinde beschreibt (wir haben hier ne Straße, da ein bisschen Wald, links ein Gewerbegebiet, rechts ein Altenheim), damit die beschlussfreudigen Kommunalpolitiker das nochmal lesen können, was ihnen sonst ja total unbekannt wäre. Dann kommen ein paar Seiten mit Zahlen, die teils auf überalterten Studien beruhen, teils einfach gewürfelt werden damit das Ergebnis nicht zu weit von der Erwartung weg ist, und dann kommen einige Seiten mit Planungen, die man auch ohne Bedarfsplan eh etwas weiter im Voraus planen müsste, schon allein aus haushaltsrechtlichen Vorgaben heraus. Ergo: Der Mehrwert eines solchen Plans ist genau 0,0. Also abgesehen davon, dass Ortsfremde z.B. in Internetforen leichter über so einen Plan diskutieren können, als sich die Infos erst aus den einzelnen anderen Eh-Da-Stellen raussuchen zu müssen ;-)
Verwaltungslastig halt.
Aber vielleicht steckt da wirklich der Gedanke dahinter, je mehr wir zur verwalten haben, desto eher bekommen wir manche Funktionen zum HA...
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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