Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? | 27 Beiträge |
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 838138 |
Datum | 08.03.2018 16:07 MSG-Nr: [ 838138 ] | 3462 x gelesen |
Infos: | 08.03.18 FW-Forum: Prämie für Feuerwehrangehörige 08.03.18 LFV-BW: Stratgiepapier " FREIWILLIG.stark " 08.03.18 FW-Forum: Sulz a.N.: Keine Vergünstigungen für Feuerwehrleute 08.03.18 FW-Forum: Vorteile durch Dienst in einer FF
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Vergünstigungen seitens der Gemeinde kenne ich bei uns nicht. Aber das Beispiel Schwimmbad ist gut gewählt. Auch ohne einen Dienstausweis oder vergleichbares erhält man in einem Spaßbad unserer Region (zugegeben: privater Träger) die Vergünstigung als Feuerwehrangehöriger, die auch der Schüler, der Student, der Auszubildende oder der Senior erhält: ermäßigten Eintritt. Man muss lediglich glaubhaft nachweisen, dass man der Feuerwehr angehört. Hemd tragen reicht nicht, aber das Vorweisen eines (funktionierenden) FME ist ausreichend. Dazu muss man nicht einmal der Feuerwehr angehören, die im Ort sitzt sondern kann auch aus 60 km Entfernung kommen.
Nicht ganz passendes Beispiel, da es nicht eine Vergünstigung seitens der Gemeinde ist, sondern eine Vergünstigung eines privaten Unternehmens, es macht aber deutlich, dass hier eine Gleichstellung mit anderen Gruppen erfolgt und keine Besserstellung im Allgemeinen.
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