Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildungsstand Wehrleiter | 47 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 838072 |
Datum | 05.03.2018 21:46 MSG-Nr: [ 838072 ] | 1796 x gelesen |
Infos: | 06.03.18 EDITORIAL 3/18 ` Generationenwechsel ´
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Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Einsatzleitwagen
Tanklöschfahrzeug
Kreisbrandmeister
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Löschgruppenfahrzeug
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo Oliver,
nein ich vermische da nichts...in eurer Gemeinde 63 Einheiten über 1000 aktive, wie die schreibst ist sicherlich der Verbandsführer von Nöten als Leiter der Feuerwehr,ihr habt u.U. ohne jetzt deinen Ort & Gemeinde gegoogelt zu haben auch entsprechende Objekte bzw. Einstufungen in BT 1-4 und Stufen.
Wenn ich jetzt von unserer Landgemeinde spreche,Fläche 94,5 km², 10 Ortsfeuerwehren, knapp 5000 EW, ca. 220 Aktive, 4 x LF 10/6 (8/6) sowie 1 x TSF und 5 x TSF-W, sind das andere Dimensionen, alle Ortsteile in BT1,einer wo die Grundschule und 2 größere Gebäude mit 3 OG stehen in BT 2,da komme ich i.d.R nicht zu Einsätzen oberhalb Zugstärke 1/2/16/19 oder auch 1/3/17/21 zumal die Fahrzeuge so in einem Abmarsch von einem Standort oder mehreren Standorten gar nicht vorhanden sind,sprich fehlender ELW für den Zugtrupp komplett sowie TLF und DL(K) entfällt.
Sollte es hier wirklich zu Großschadenslagen kommen, ist bei uns der Landkreis innerhalb von 20 Min mit entsprechenden Kameraden vor Ort, i.d.R. KBM mit Verbandsführerausbildung und auch dem entsprechendem Führungsfahrzeug.
Von daher sehe ich pers. eben nicht immer die Notwendigkeit, das der Wehrleiter einer Gemeindefeuerwehr zwingend Verbandsführer sein und Einsätze dieser Größenordnung leiten können muss, wenn entsprechendes Equipment gar nicht vorhanden ist.
Bei kleineren Schadensereignissen können auch kleinere Fahrzeugkombinationen mit weniger Personal ausrücken. Dabei handelt es sich jedoch dann nicht um einen Zug im Sinne der FwDV 3,wie gesagt, wenn gem. AAO zu jedem Einsatz 2-3 Feuerwehren alarmiert werden und man kommt zusammen mit 2 TSF-W und einem LF , dann hab ich max. zwar 21 Mann zur Verfügung,tagsüber dürfen wir da gern auch vielleicht nur von 13 oder 14 Kameraden ausgehen,also von den Personen her schon max. Zugstärke aber keinen klassischen Zug aus einem Führungsfahrzeug,ELW, einer Gruppe mit Löschgruppenfahrzeug ,einer Staffel mit Tanklöschfahrzeug und Trupp auf dem Hubrettungsfahrzeug.
Und wenn man durchaus greifbare Verbandsführer in Reihen der Feuerwehren hat(im Falle eines Falles),die allerdings die Wahl zum Gemeindebrandmeister/Ortsbrandmeister oder wie es deutschlandweit auch immer heißen mag ablehnen bzw. sich gar nicht erst stellen,warum soll dann nicht auch nur ein ZF oder GF den Posten übernehmen können - wohlgemerkt unter spezieller Abwägung der so viel belächelten und oft hier im Forum angesprochenen "Örtlichen Verhältnisse"?
MkG
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