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RubrikSonstiges zurück
ThemaBrandschutztür verschließen9 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen837994
Datum02.03.2018 23:11      MSG-Nr: [ 837994 ]1165 x gelesen

Wie bereits geschrieben, wenn es sich um eine Arbeitsstätte handelt und eine Nutzungsart der Räume geändert wird, dann lass dich vor Ort vom FASi und / oder Brandschutzbeauftragten beraten.

Dein Ansatz ist von der Sache her nicht verkehrt,nur sind dann eben versicherungstechnische Fragen abzuklären F 30 Tür vs. ggf. F 90 Wand, welche neue Nutzungsart der Räume,vorher vielleicht Werkstatt , jetzt nur noch Lagerraum, wieviele Personen vorher und wieviele halten sich jetzt in dem Bereich auf,neue Gefährdungsbeurteilung erstellen usw. usw.


MkG

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