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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikSonstiges zurück
ThemaBrandschutztür verschließen9 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Nürtingen / Baden-Württemberg837977
Datum02.03.2018 11:05      MSG-Nr: [ 837977 ]1400 x gelesen

Guten Morgen,

Änderungen an Feuerschutzabschlüssen und deren Zubehörteile sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Wie schon von FPL geschrieben: am besten den Hersteller fragen und/oder in die Zulassung (von damals) schauen. Der Hersteller kann manchmal auch verschlüsselt draufstehen und bei den Überwachungsgemeinschaften erfragt werden.
In den meisten (nicht allen) Fällen dürfen Feuerschutz-Beschläge nach DIN 18273 verbaut oder durch solche ersetzt werden. Ihr könnet bei einem Beschlaghändler anfragen, ob es einen enstprechenden FS-Beschlag ohne Drücker gibt.
Die Frage, ob die Tür nach einem BS-Konzept, Fw-Plan o.ä. begehbar sein muss (siehe andere Posts), bleibt davon unberührt.
Btw.: Wie sieht es mit dem Türschließer aus? Ist dieser auch im Weg?

Grüße, Andreas

- Meine Meinung. Ausschließlich. -

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