Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Muss ich um Entpflichtung bitten? | 4 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 837965 |
Datum | 01.03.2018 18:06 MSG-Nr: [ 837965 ] | 2957 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Jea S.Hallo liebe Mitglieder ich würde gerne aus berufl. Gründen aus der FF austreten muss ich nun meinen Wehrführer um Entpflichtung bitten oder reicht es wenn ich ihm mitteile, das ich aus der Feuerwehr austrete?
Kindsbach bei Landstuhl? Dann gilt für dich das LBKG RLP, das hierzu sagt:
Geschrieben von LBKG RLP
(5) Der Bürgermeister kann die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund nach Anhörung des Wehrleiters, in Ortsgemeinden auch des Ortsbürgermeisters und des Wehrführers, entpflichten; mit der Entpflichtung endet die Zugehörigkeit zur Feuerwehr.
(6) Der Bürgermeister oder ein Beauftragter kann einen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auf Antrag insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach § 13 Abs. 1 Satz 2 entbinden.
Die wäre die korrekte Methode. Bei vielen Feuerwehr-Angehörigen wird auf die Entpflichtung auch verzichtet, weil der Austretende im Allgemeinen kein großes Interesse mehr an solchen Formalismen hat und einfach nicht mehr kommt, sich bestenfalls bei seinem Wehrführer abmeldet.
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Geändert von Oliver S. [01.03.18 18:09] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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