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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Beinaheunfall bei Einsatzfahrt | 24 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837960 | ||
Datum | 01.03.2018 13:26 MSG-Nr: [ 837960 ] | 4574 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Ich sehe einen GW-Mess der mit Sonder- aber ohne Wegerechten unterwegs ist und erst unmittelbar vor der brenzligen Situation Wegerechte in Anspruch nimmt, vermutlich weil er ....eigentlich hupen wollte? wenn es gekracht hätte dann wäre - meiner Ansicht nach: - das Einschalten des Horns zu spät erfolgt aber - der PKW-Fahrer wechselt die Spur offensichtlich ohne sich zu vergewissern das diese auch frei ist => Diese Situation hätte genauso auf einer normalen Fahrt so passieren können Ich vermute das es im Falle eines Unfalls der Autofahrer schuldig wäre. Da ist die Nutzung von SoSi nicht massgebend gewesen. Sehe ich das so richtig oder ist meine Einschätzung falsch? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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