Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildungsstand Wehrleiter | 47 Beiträge |
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 837946 |
Datum | 28.02.2018 19:24 MSG-Nr: [ 837946 ] | 2827 x gelesen |
Infos: | 06.03.18 EDITORIAL 3/18 ` Generationenwechsel ´
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Tragkraftspitzenanhänger
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Kevin M.
Wie ist das vor Ort geregelt?
Das regelt der § 49 SächsBRKG
vgl. Absatz 2
Die Einsatzleitung übernimmt die Gemeindefeuerwehr des Schadensortes, bis zu ihrem Eintreffen die zuerst am Einsatzort eintreffende Feuerwehr. Beim gemeinsamen Einsatz von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr im eigenen Gemeindegebiet übernimmt die Berufsfeuerwehr die Einsatzleitung. Wenn die Gemeindefeuerwehr in einem Betrieb oder einer Einrichtung mit Werkfeuerwehr eingesetzt wird, übernimmt die Werkfeuerwehr die Einsatzleitung. Die Einsatzleitung kann einem Kreisbrandmeister nach § 24 Abs. 1 oder nach § 24 Abs. 3 übertragen werden.
vgl. Absatz 2
Überwiegen die technischen Einsatzmittel einer Feuerwehr im erheblichen Maß die der anderen Feuerwehren am Einsatzort, kann diese Feuerwehr abweichend von Absatz 2 die Einsatzleitung übernehmen.
Also auch hier sind Wege offen, dass die Nachbarfeuerwehr, wenn Sie überörtlich (vgl. § 14 Abs. 1 SächsBRKG) mit dem Löschzug zum Einsatz kommt, nicht von der Führungskraft, deren Erfahrung auf Jahrzehnte lange Erfahrung im Führen von TSA bzw. TSF aufbaut, geführt werden muss.
mit kameradschaftlichem Gruß
Thomas
P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...
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