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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildungsstand Wehrleiter | 47 Beiträge | ||
Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 837934 | ||
Datum | 28.02.2018 11:55 MSG-Nr: [ 837934 ] | 2640 x gelesen | ||
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Aber wenn der Leiter einer Feuerwehr von der Ausbildung her nur das führen kann, was er an Auto(s) im Stall stehen hat, muss auch klar geregelt werden, wer dann kommt, wenn es größer wird - und ob ein externer, der eine höherwertige Führungsausbildung als der Wehrführer/-leiter/Ortsbrandmeister hat, auch rechtlich führen darf (Stichwort Einsatzleitung durch örtlich zuständige Feuerwehr). Wie ist das vor Ort geregelt? | ||||
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