Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildungsstand Wehrleiter | 47 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 837930 |
Datum | 28.02.2018 08:30 MSG-Nr: [ 837930 ] | 3175 x gelesen |
Infos: | 06.03.18 EDITORIAL 3/18 ` Generationenwechsel ´
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Tragkraftspritzenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
Dienstvorschrift
In Sachsen gibt es zweierlei Wehrleiter, der Gemeindewehrleiter leitet die Gemeindefeuerwehr und Ortsfeuerwehren werden von einem Ortswehrleiter geleitet. Bei einem Ortswehrleiter verstehe ich die Aufregung nicht, wenn da nur ein TSF steht reicht der GF für den Ortshäuptling vollkommen aus. Und da die kommunalen Strukturen in Sachsen auch Käse sind, und es eigenständigspielende Gemeinden mit dreistelligen Einwohnerzahlen gibt, könnte ich mir sogar Gemeindewehrleiter vorstellen, bei denen der GF ausreicht, um das ihnen unterstehende Personal komplett zu führen. Dass diese Ausbildung für nichts anderes, z.B. die laut BRKG vorgesehene Beratung in "allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten", ausreicht, steht auf einem anderen Blatt. Dafür reißen der ZF oder VF nach DV 2 aber auch nicht wirklich was raus, das erfordert noch zusätzliche Lehrgänge, Seminare und Erfahrung.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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