Rubrik | Einsatz |
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Thema | Rheinische Post: Feuerwehr warnt: Einsparungen gefährden Leben | 58 Beiträge |
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 837919 |
Datum | 27.02.2018 17:12 MSG-Nr: [ 837919 ] | 2243 x gelesen |
Infos: | 26.12.17 Artikel RP 25.12.17
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Harald S.Damit erreichst du folgendes:
Geschrieben von Harald S.- tausende von Klagen, gegen die Entscheidung des Arztes von Menschen, die den RTW plötzlich bezahlen müssen
Noch mal, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Wie man bei drittanrufen verfährt muss ggf. geklärt werden. Aber ohne Grund wird ja bestimmt niemand mit ins Krankenhaus genommen. Zumindest wird der Pat. vorher gefragt ob er möchte.
Geschrieben von Harald S.- weitere tausende von Klagen gegen Helfer, die die Geschäftsführung ohne Auftrag übernommen haben und nun vom Patienten in
Regress genommen werden
Siehe Oben, ohne Einwilligung des Pat. kein Transport, oder?
Geschrieben von Harald S.- tausende von Kostenbescheiden, die mangels Masse sowieso nicht vollstreckt werden können. Auf denen bleiben dann die Komunen
sitzen.
Also ist es besser die Mitglieder der GKK bezahlen zu lassen? Komische Logik
Geschrieben von Harald S.1. Der Klassiker. Obdachloser, der abgefahren werden möchte. Warum will er das. Vielleicht will er nur ab und zu mal als Mensch behandelt werden. Kann man ihm das verübeln?
Nein und ich sehe auch kein Problem. Diese Menschen sind in der Regel über das Sozialamt versichert. Übrigens ein Obdachloser der mit ins Kranenhaus fährt tut das (meist) nicht ohne Grund!
Geschrieben von Harald S.2. Die Lapalie aus der Schule. Ich bin eigentlich angewiesen jeden Schüler, der sich nicht wohl fühlt entweder den Eltern, oder einem Arzt zu überstellen. Da ist das einfachste, den RTW zu rufen, weil ich das Taxi selbst bezahlen müsste. Schicke ich den Schüler nach Hause, bin ich voll haftbar.
Ja das ist natürlich ein Grund. Dachte immer das die Erziehungsberechtigten verantwortlich sind? Wenn eines meiner Kinder ohne mein Wissen mit einem RTW ins Krankenhaus gebracht wird, zumal ja dann wegen einer "Lapalien", hättest Du ebenfalls ein Problem!
Geschrieben von Harald S.3. Die Lapalie (Männerschnupfen). Jemand hat schmerzen, und meistens die Angehörigen, wissen diese nicht einzuschätzen. Die Folge ist dann der RTW Einsatz. Ich habe übrigens meine Gallenblase in der finalen Phase für Blähungen gehalten und habe mir dafür eine Notoperation eingehandelt.
Na in diesem Fall wird es ja kein Problem mit der Krankenkasse geben, wenn am Ende eine NOT OP herauskommt.
Geschrieben von Harald S.36. Jahrelang haben ALLE Beteiligten für den schnellen Notruf geworben. In jedem Erste Hilfe Kurs, wird für das Vorstellen beim Arzt plädiert. Das ist ein Erfolgsmodell! Ein einziger Kostenbescheid wird diese ganzen Bemühungen gnadenlos ad Absurdum führen. Nicht nur bei dem Beteiligten, sondern auch bei jedem, mit dem er spricht.
Dagegen spricht auch keiner, wie sieht den Deine Lösung aus?
Geschrieben von Harald S.Was könnte helfen?
Gegen die gestiegenen Kosten wegen Bagatell-Einsätze auf jeden Fall schon einmal das korrekte Handeln der Ärzte. Alles weiter muss dann geklärt werden und ist, wie ich es schon geschrieben habe, "politischer Wille"!
Gruß
Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650
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