Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildungsstand Wehrleiter | 47 Beiträge |
Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 837916 |
Datum | 27.02.2018 16:17 MSG-Nr: [ 837916 ] | 3426 x gelesen |
Infos: | 06.03.18 EDITORIAL 3/18 ` Generationenwechsel ´
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Kreisbrandmeister
Leiter der Feuerwehr
Leiter der Feuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Einsatzkräfte
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Klaus K.es ist doch bestimmt der "Erlass zum Ausbildungsniveau von Wehrleitern" des SMI vom 10.04.2012 gemeint?
Dieses Zauberwerk wirft schon seit Jahren viele Fragen auf. Wie kann es sein, dass das SMI gemeinsam mit den KBM bereits im Mai 2004 festgestellt hat, dass die seit der Wende eingeschlagene Ausbildung von LdF ohne Zugführerausbildung nur zu beschränkt handlungsfähigen Wehrleitern führt. Nach langer Zeit wurde damals endlich reagiert und verfügt, dass nur noch Lehrgänge zum LdF nach GF und ZF geben darf.
Was soll ein Wehrleiter der FF mit Staffel- oder Gruppenfahrzeug und doppelter Besatzung, der nur ausgebildet ist, im Einsatz 8 EK anzuleiten?
Das passt doch hinten und vorn nicht.
"Please hold my bavarian beer." Das sieht hier im Süden nicht anders aus, wenn ich mir das BayFwG anschaue, bekomme ich regelmäßig Falten auf der Stirn.
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