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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildungsstand Wehrleiter | 47 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 G.8, Bad Gottleuba-Berggießhübel / Sachsen | 837903 | ||
Datum | 27.02.2018 11:28 MSG-Nr: [ 837903 ] | 4437 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Torsten, vielleicht hilft Dir folgendes, recht aktuelles Dokument weiter: Kleine Anfrage Ansonsten findet sich darin die 2-Jahresfrist in der FwDV2, auf welche m.W. auch in der Mustersatzung verwiesen wird: 1.5 Die befristete Wahrnehmung einer Führungsfunktion soll nur Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr übertragen werden, die mindestens die Ausbildung für die vorhergehende Führungsfunktion erfolgreich abgeschlossen haben. Die befristete Wahrnehmung einer Funktion ohne erfolgreichen Abschluss der hierfür erforderlichen Ausbildung soll auf zwei Jahre begrenzt werden, in denen die erforderliche Ausbildung zu erwerben ist. Viele Grüße Michael | ||||
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