Rubrik | Einsatz |
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Thema | Rheinische Post: Feuerwehr warnt: Einsparungen gefährden Leben | 58 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 837898 |
Datum | 27.02.2018 11:02 MSG-Nr: [ 837898 ] | 2348 x gelesen |
Infos: | 26.12.17 Artikel RP 25.12.17
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Dirk B.Perfekt, die bekommt er dann ja auch schnellstmöglich. Ob das Ganze dann im nachhinein von der Versicherung übernommen wird muss ein Arzt anhand der Dokumentation entscheiden. Wo ist das Problem?
Damit erreichst du folgendes:
- tausende von Klagen, gegen die Entscheidung des Arztes von Menschen, die den RTW plötzlich bezahlen müssen
- weitere tausende von Klagen gegen Helfer, die die Geschäftsführung ohne Auftrag übernommen haben und nun vom Patienten in
Regress genommen werden
- tausende von Kostenbescheiden, die mangels Masse sowieso nicht vollstreckt werden können. Auf denen bleiben dann die Komunen
sitzen.
und das jedes Jahr. Die Folge werden eine sehr aufwändige Dokumentation des Arztes und den Rettungsdienstes sein müssen. Ein durch Urteile vorgegebenes völlig undurchschaubares Regelwerk, wird dem Arzt dann die Unterschrift letztendlich vorschreiben.
Ich sehe in meiner Umgebung mal drei Beispielfälle:
1. Der Klassiker. Obdachloser, der abgefahren werden möchte. Warum will er das. Vielleicht will er nur ab und zu mal als Mensch behandelt werden. Kann man ihm das verübeln?
2. Die Lapalie aus der Schule. Ich bin eigentlich angewiesen jeden Schüler, der sich nicht wohl fühlt entweder den Eltern, oder einem Arzt zu überstellen. Da ist das einfachste, den RTW zu rufen, weil ich das Taxi selbst bezahlen müsste. Schicke ich den Schüler nach Hause, bin ich voll haftbar.
3. Die Lapalie (Männerschnupfen). Jemand hat schmerzen, und meistens die Angehörigen, wissen diese nicht einzuschätzen. Die Folge ist dann der RTW Einsatz. Ich habe übrigens meine Gallenblase in der finalen Phase für Blähungen gehalten und habe mir dafür eine Notoperation eingehandelt.
4. Die Notwendigkeit des Urbanen Lebens. Als jemand ohne Auto habe ich keine Chance mit beispielsweise einer Platzwunde eigenständig ein Krankenhaus aufzusuchen. Taxis lehnen den Transport ab, in die Stadtbahn ist meist auch schlecht und beispielsweise das Kinderkrankenhaus nur quer durch die Stadt teils mit Fußweg zu erreichen. Da ist dann auch schon eine Lapalie ein echtes Problem.
5. Eine Erhöhung der Fahrten durch ambulante OP, bei denen es dann doch noch eine Nebenwirkung gab ist eigentlich eine Kostenverschiebung.
6. Jahrelang haben ALLE Beteiligten für den schnellen Notruf geworben. In jedem Erste Hilfe Kurs, wird für das Vorstellen beim Arzt plädiert. Das ist ein Erfolgsmodell! Ein einziger Kostenbescheid wird diese ganzen Bemühungen gnadenlos ad Absurdum führen. Nicht nur bei dem Beteiligten, sondern auch bei jedem, mit dem er spricht.
Was könnte helfen?
Ein Obdachtaxi?
Eine auch offizielle Freigabe/Rückendeckung für Lehrer und Betreuer?
Die Schul/Dorfkrankenschwester/Der Bereitschaftsarzt?
Angepasste Öffnungszeiten der Ärzte?
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