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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge: Feuerwehr & e.V.12 Beiträge
AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen837815
Datum25.02.2018 16:47      MSG-Nr: [ 837815 ]1683 x gelesen

Danke, das unterstützt meine Aussage.

Diese Regelung ist für den ein oder anderen ärgerlich, regelt aber weitestgehend, dass nicht an der Steuer vorbeigearbeitet werden kann. Eine Begrenzung auf 2400 sorgt auch dafür, dass sich einige Beschäftigungsverhältnisse z.B. mir bekannt aus dem Bereich der Hausuafgabenhilfe, mit gescheiten Verträgen abgeschlossen werden müssen inkl. Zahlung von Krankenkassenbeiträgen und Einzahlung in die Rentenkasse. Da geht es nicht um das "klassische Ehrenamt", was wir bei der Feuerwehr ausüben. Erstmal ist es für Studenten, Schüler und Nebenbeiverdiener schön, steuerfrei etwas verdienen zu können, aber spätestens bei der Rentenvorsorge oder Bezahlung im Krankheitsfall wird der ein oder andere Student mit "Ehrenamtsverträgen" große Augen machen.

Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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 24.02.2018 21:10 Stef7fen7 W.7, Elmstein
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