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Thema | Auch das Bayerische Rotes Kreuz muss für Fahrten auf österreichischen Autobahnen ein Pickerl kaufen | 17 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 837265 |
Datum | 06.02.2018 20:30 MSG-Nr: [ 837265 ] | 2755 x gelesen |
Infos: | 06.02.18 Feuerwehrverband Bayern: Achtung! Mautordnung in Österreich wurde geändert!
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Hallo Timo,
Du hast die alte Version!
In der Mautverordnung vom 1.12.2017 (49) hat sich in diesem Punkt etwas wesentlich geändert.
...Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen Feuerwehr oder eines ausländischen Rettungsdienstes. Für diese Kraftfahrzeuge besteht nur dann eine Ausnahme von der Mautpflicht, wenn an den Fahrzeugen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind und nur für die Dauer der Verwendung des Scheinwerfers oder der Warnleuchte mit blauem Licht.
Jetzt kann man überlegen, ob die Rückfahrt auch mit Sonder gefahren wird. Fehlt ja nur der Auftrag von Leitstelle.
Es gibt auch noch andere praxisgerechte Ausnahmeregeln 3.3.2.
Die Nachbarn haben halt ein Problem mit Äusländer und anderen Hilfkräften. Aber auch andere haben damit ein Problem.
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2892589/.
Damit dürfte auch klar sein, was passiert, wenn jemand nach dem Einsatz nicht zahlt. Wird teuer! Aber Ersatzhaft wegen Mautprellerei ist auch möglich.
Abwarten, das regelt sich schon. Muss ja keiner über die Grenze!
Gruß
Dirk
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