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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendfeuerwehrzeltlager/Unwetter/Sturm | 60 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 836891 | ||
Datum | 24.01.2018 22:31 MSG-Nr: [ 836891 ] | 2112 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Jürgen M. Die juristische und moralische Frage ist wo hört die Verantwortung hier für den Jugendleiter auf. Zur Thematk aktuell: -> SWR " Nach tragischem Tod in einem Zeltlager in Rickenbach - Ermittlungen eingestellt " " Ein halbes Jahr nach dem Tod eines 15-Jährigen aus Herrenberg hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Junge war während eines Zeltlagers im Schwarzwald von einem Baum erschlagen worden. [...] Kein Fehlverhalten der Betreuer Nach dem Unglück nahm die Staatsanwaltschaft Waldhut-Tiengen Ermittlungen auf. Jetzt ist klar: Den Betreuern des Zeltlagers kann kein Vorwurf gemacht werden. Sie haben nach den Erkenntnissen der Behörde alle Aufsichts- und Sicherungspflichten erfüllt. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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