News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | UVV Unterweisung - Zeitliche Splitung möglich? | 8 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 836013 | ||
Datum | 17.12.2017 19:25 MSG-Nr: [ 836013 ] | 1331 x gelesen | ||
Es gibt keine Vorschrift, das der Teilnehmende persönlich unterschreiben muss, es wird nur ausdrücklich von der DGUV empfohlen (siehe DGUV Regel 1) - und das aus guten Gründen, sowohl im Hinblick auf den Teilnehmer als auch auf den Unterweisenden. Diese Listen haben den Status "beweisserheblich", dass heisst, sie dienen dem Nachweis (der Teilnehmer war tatsächlich anwesend und hat die Unterweisung verstanden) gegenüber dem Unfallversicherer oder auch dem Nachweis gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Bei einfachen Anwesenheitslisten ist die Gefahr der Manipulation doch recht hoch (und auch ziemlich einfach). Auch der umgekehrte Fall ist möglich und passiert gar nicht so selten: Ohne die persönliche Unterschrift kann dich ein Kamerad ganz schnell auflaufen lassen, in dem er z.B. bei einem Unfall eine Teilnahme verneint. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|