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Thema | Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen? - war: Einsatzstellenhygiene | 102 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 835937 |
Datum | 15.12.2017 20:22 MSG-Nr: [ 835937 ] | 5592 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Hallo,
Geschrieben von Udo B.Das Ehrenamt geht dummerweise nicht durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kaputt,
sondern durch Verantwortliche, denen die Fürsorgepflicht für die Kameraden am Arsch vorbei geht.
Oft genug erleben müssen, mit teil gravierenden Folgen für die Betroffenen.
Mag in manchen Fällen sein, in dem Fall sicher nicht. Das sagt mir meine Lebenserfahrung und der GMV, den man manchmal einfach mal einsetzen sollte. Nicht alle Regelungen sind sinnvoll, nur weil sie mal jemand auf Papier geschrieben hat. Wobei hier noch die Frage ist, wer was wo festgelegt hat bzw. was hier genau gilt oder nicht.
Geschrieben von Udo B.Nochmal, was spricht dagegen, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Lösung zu finden?
Wenn schon, gehört da EINE Lösung her. Nicht VIELE. Denn genau das kommt dabei raus, wenn nun jeder bei seiner zuständigen Behörde nachfragt. Kleines Beispiel gefällig aus genau dem Bereich? Gerne:
Wie allen, die irgendwo mit den Bund-Dekon-P zu tun haben, bekannt sein dürfte, gab es auch da die Massgabe, dass die komplette Ausrüstung nach Trinkwasserverordnung zu betreiben ist. Dafür wurde extra ein Großteil des Materials ausgetauscht. Da vielfach aber die Regularien gar nicht so klar sind bzw. die Überprüfung dann wieder lokal geregelt ist, kamen da bei einer klein gefassten Rundfrage alleine in einigen Landkreisen unserer Gegend die unterschiedlichsten Vorgehensweisen heraus. Gereinigt und desinfiziert wird erstmal nach Herstellervorgabe, Prüfung bei einem Gesundheitsamt nach jedem Gebrauch bzw. alle paar Monate, beim nächsten stichpunktartig, bei einem weiteren erfolgte nur die Aussage "wenn das nach Herstellerangabe gemacht wird, sparen wir uns die Kontrolle". Bei den korrekt prüfenden kam raus, dass selbst bei Einhaltung der Herstellervorschrift die Vorgaben nicht eingehalten werden konnten. Bund verweist an der Hersteller, der sagt, wurde so geprüft. Damit ist's erledigt.
Wobei ich auch hier, insbesondere wenn ich den Aufwand sehe, der da beim Dekon-P betrieben wird, der Meinung bin, dass man dort, wo man die Dekon-Duschen und -Zelte im Einsatz braucht, andere und vermutlich viel größere Probleme hat als die, ob da jetzt Trink- oder Brauchwasser aus der Dusche kommt.
Wir haben kein Hygieneboard im Fahrzeug, nur eine Hygienebox. Darin findet sich u.a. ein Wasserhahn mit D-Kupplung, Flüssigseife, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher und Müllbeutel. Das wird auch so bleiben, zumal hier noch keiner eine Grundlage nennen konnte, wo das angebliche Verbot herkommt.
Ich bin der letzte, der sinnvolle und nachvollziehbare Arbeitsschutzvorschriften auch im Ehrenamt nicht umsetzt. Aber manches kann man auch übertreiben. Das hier gehört dazu.
Gruß,
Michael
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| 06.12.2017 11:00 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Einsatzstellenhygiene | |