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Thema | Verbot der Hygienewand in Fw-Fahrzeugen? - war: Einsatzstellenhygiene | 102 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8L., Treuchtlingen / Bayern | 835764 | ||
Datum | 12.12.2017 08:01 MSG-Nr: [ 835764 ] | 7821 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Christian B. Nicht wirklich. Hmmmm §2 Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, im Folgenden als Trinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht für Satz 2 Wasser aus Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das nicht die Qualität von Trinkwasser hat, gilt diese Verordnung nur, soweit sie darauf ausdrücklich Bezug nimmt. §3 Begrifsbestimmung a) alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist: Wie jede Verordung läst auch die Trinkwasserverordnung Raum zum Interpretieren oder oder anderst auslegen. Hier würde ich das Wasser aus dem Hygienebord zwar zur Körperpflege ansehen aber nicht in einer häuslichen Anwendung, da das Haus fehlt. Auch ist hier die Frage nach dem kleineren Übel zu stellen. Die Komentierte fassung der Trinkwasserverordnung schließt im Komentartext, bezogen auf den Anwendungsbereich, Apparate die sich in Fließrichtung nach einer Sicherheitseinrichtung befinden aus der TrinkWV aus. Da beim befüllen des Wassertanks oder Kanisters dieser sich in Fließrichtung nach einer Sicherungsarmatur befinden sollte ( siehe auch W405 ), wäre die Verordnung nicht zwingend anzuwenden. Wehr Fehler finder darf Sie behalten und Ich Schreibe meine Meinung, diese ist auch Anderen Argumenten und Sichtweisen zugänglich, sofern Sie Sachlich vorgebracht wurden. | ||||
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