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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834683 | ||
Datum | 31.10.2017 17:37 MSG-Nr: [ 834683 ] | 2099 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias M. B. Warnblinkanlage ist ein No-Go! Sehe ich persönlich auch so, vor Gericht fordert das Warnblinklicht jedoch besondere Rücksicht und Vorsicht von allen anderen Verkehrsteilnehmern ein (entspricht in dem Punkt also exakt der RKL auf dem Dach) und setzt so dem Unfallgegner in "Erklärungsnot" warum er dem nicht nachgekommen ist. Geschrieben von Matthias M. B. Aber da er weder Blaulicht noch Martinshorn hat, hatte er natürlich kein Wegerecht. Unbestritten, ist vermutlich deshalb auch kein Thema. Geschrieben von Matthias M. B. Wenns kracht, dann hat er das Wegerecht eben erzwungen. Er hätte achtsamer in die Kreuzung einfahren müssen. Zumindest hat er es versucht ;) Du kannst einen Fahrfehler oder Mitschuld vom Unfallgegner garantiert ausschließen!? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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