Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Sprungpolster und die Berliner Feuerwehr | 13 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 834634 |
Datum | 30.10.2017 08:20 MSG-Nr: [ 834634 ] | 2691 x gelesen |
Infos: | 31.10.17 DIN 14151-3 Sprungrettungsgeräte
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Guten Tag
Geschrieben von der Berliner Feuerwehr
.Gemäß einer Ländervereinbarung ist die Berliner Feuerwehr Prüf- und Zulassungsstelle für alle Sprungrettungsgeräte.
Die o.g. Ländervereinbarung gibt es bereits seit Ende 2005 aber nicht mehr, die Prüfstellen wurden geschlossen.
Siehe:
agbf/DFV " Wegfall der amtlichen Prüfstellen für Produkte des Feuerlöschwesens"
" [...] Da die öffentlichen Prüfstellen somit in direkter wirtschaftlicher Konkurrenz zu privaten Unternehmen gestanden hätten, ohne dass dies rechtlich zwingend erforderlich ist, wurde deren Aufrechterhaltung als nicht mehr notwendig erachtet. In der Folge wurden nach 2005 alle amtlichen Prüfstellen in der Bundesrepublik
Deutschland, bis auf die Prüfstelle für Schläuche an der Landesfeuerwehrschule im niedersächsischen Celle, aufgegeben und die bestehende Verwaltungsvereinbarung gekündigt. [...] "
Die Berliner Feuerwehr kann ihre Gerätewerkstatt nennen wie sie will ( auch Prüfstelle), aber eine rechtliche Verbindlichkeit hat das nicht. Der Satz "Genügt den Anforderungen der Berliner Feuerwehr" dürfte somit eher als Werbeaussage zu verstehen sein, dass sich die Berliner Feuerwehr ein Sprungpolster angeschaut und dieses für gut befunden hat. Eine rechtliche Notwendigkeit neue Sprungpolster einer Prüfung durch die Berliner Feuerwehr unterziehen zu lassen ergibt sich allerdings daraus aber nicht mehr.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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