Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Schlauchbett-Größe? | 17 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834092 |
Datum | 04.10.2017 21:24 MSG-Nr: [ 834092 ] | 2535 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Tauchpumpe
Geschrieben von Eike R.Ich glaube nicht, dass jemand wirklich weiß wie viel der Anhänger wiegt, aber die (normal aufgepumpten) Reifen sehen nicht seltsam aus (Federung nicht vorhanden).
Dann wäre der Abgleich zwischen Leergewicht, geplanter bzw. tatsächlicher Zuladung und zulässigem Gesamtgewicht wohl dringend angeraten...
Geschrieben von Eike R.Wie es zulassungsmäßig aussieht, sehe ich als Nicht-Führungsperson und Nicht-Maschinist nicht in meiner Zuständigkeit.
Du willst den Umbau des Anhängers ohne Beachtung der Zulassungsvorschriften planen, und damit Führungskräfte und Maschinisten ggf. ins offene Messer laufen lassen?!
Geschrieben von Eike R.Bei uns muss er ja "nur" durch den FW-TÜV und hat ein Folgekennzeichen vom LF.
Das ist nur schwer vorstellbar. Wie alt ist das gute Stück denn überhaupt?
Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehren sind zwar gemäß §3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaber g FZV von der Zulassungspflicht ausgenommen, benötigen aber gemäß §4 Absatz 1 FZV eine Betriebserlaubnis! In den dazu gehörenden Unterlagen könnt ihr auch die zulässige Gesamtmasse nachlesen, falls die auf dem Typenschild nicht mehr erkennbar ist.
Und diese Betriebserlaubnis erlischt auf jeden Fall beim Anbau einer weiteren Achse, ggf. auch bei der Neugestaltung des Aufbaus.
Insofern solltet ihr eure Umbaupläne auch vorher mit einem aaS der zuständigen TP absprechen!
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