Kurz danach heißt es aber: Seither hat Dülsner als Unternehmer keinen Verdienstausfall mehr gezahlt bekommen. Bereits zuvor hatte er höhere Sätze beantragt, aber lediglich 20 Euro erhalten. D.h. für mich, es geht nur um den Verdienstausfall als Selbständiger. Die 20 Euro entsprechen der Satzung, die die Kommune auf ihrer HP hat. Aber auch da gibt es die Möglichkeit, mehr zu bekommen:
Satzung über die Höhe des zu leistenden Verdienstausfalles nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücken und öffentlichen Notständen vom 17.12.2001
(1)Beruflich selbständige Angehörige der Feuerwehr haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen entsteht, es sei denn, dass ersichtlich keine Nachteile entstanden sind.
(2) Der Verdienstausfallersatz beträgt mindestens 20,00 EUR (Regelsatz) und höchstens 31,00 EUR je angefangene Stunde, soweit ein über den Regelsatz hinausgehender Ausfall glaubhaft gemacht wurde.
(3) Verdienstausfallersatz wird für die üblichen Geschäfts-/Betriebszeiten gewährt. Die regelmäßige Arbeitszeit wird montags bis samstags auf höchstens 10 Stunden begrenzt. Von der zeitlichen Begrenzung kann abgesehen werden, soweit über die angegebenen Zeiten eine Person als Vertretung der/des Feuerwehrfrau/-mannes in seinem Betrieb unbedingt erforderlich ist.
Und ob das Ding dahinter jetzt FSHG oder BHKG heißt, ist irrelevant. Die Regelung ist die gleiche. Von daher ist die Argumentation beider Seiten in dem Fall merkwürdig.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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