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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833851 | ||
Datum | 22.09.2017 23:51 MSG-Nr: [ 833851 ] | 5370 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marcus N. (9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten. Das ist doch handwerklich auch schon wieder Pfusch: 1. fehlt der Verweis auf die Definition "BOS" 2. fehlt die Definition des Beifahrers 3. fehlt die Definition des Funkgeräts 3a. jedes Funkgerät oder nur BOS-Geräte? (und vor allem 4.: warum sollte das überhaupt außerhalb der Grenzen von Absatz 1 bzw. 5a erlaubt sein, immerhin gibt es das Verbot doch weil auch das gefährlich ist?!) | ||||
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