Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Neue JF-Bekleidung ? | 68 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 833509 |
Datum | 06.09.2017 19:30 MSG-Nr: [ 833509 ] | 6074 x gelesen |
Infos: | 18.09.17 Bekleidungsrichtlinie DJF 07.09.17 FW-Forum: Jugendfeuerwehr testen neue Helme... 07.09.17 FW-Forum: Schuhe/Stiefel für die Jugendfeuerwehr 07.09.17 FW-Forum: Stiefel oder Schuhe
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Guten Tag
Geschrieben von Sven R.
Für Angehörige der Jugendfeuerwehren ist die Forderung z.B. erfüllt, wenn
ein Anzug nach landesrechtlichen Regelungen,
Die RLP-Kameraden verweisen, wenn sie auf die JF-Sicherheitsthematik angesprochen werden, auf den § 4 der FwVO-RLP der im Abs. 3 sagt:
" (3) Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr tragen Jugendfeuerwehr-Kleidung. Hierfür sind sie auszustatten mit Jugendfeuerwehrhelm, Kopfbedeckung, Jacke, Hose, Gürtel und Schutzhandschuhen. Zur Jugendfeuerwehr-Kleidung können* ein Anorak und festes Schuhwerk getragen werden."
Sie argumentieren dass, können nicht müsssen bedeutet, und somit auf JF-Sicherheitsschuhwerk verzichtet werden kann; was für ein Gegenagument zur JF-Sicherheitschuhbeschaffung kann da z.B. ein JF-Wart gegenüber der Gemeinde vorbringen ?
* Hervorhebung von mir !
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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