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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | neue E-Fahrzeuge bei der Post | 80 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 832714 | ||
Datum | 11.08.2017 19:32 MSG-Nr: [ 832714 ] | 4533 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Dieses Fahrzeug ist ja auch kein PKW/Transporter/LKW mit geschlossener Kabine sondern hat ab Werk erstmal keine Seitenscheiben, zählt also vermutlich als offenes Fahrzeug. Der Twizy ist als vierrädriges Leicht-Kfz (Klasse L7e bzw. L6e in der 45-km/h-Version) konstruiert und wäre als PKW oder LKW niemals genehmigungsfähig. Für die Leichtfahrzeuge gelten im Wesentlichen die Vorschriften für Krafträder; nicht umsonst werden sie von der gleichen Rahmenrichtlinie behandelt (bzw. heute von der VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013). | ||||
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