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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Folgekennzeichen - war: Zulassungsfreie Anhänger | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 832497 | ||
Datum | 04.08.2017 07:32 MSG-Nr: [ 832497 ] | 847 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Aber der Logik zufolge würde das ja bei zugelassenen Anhängern nicht funktionieren. Denn dort kann ich mit dem Kennzeichen nur den Halter des Anhängers ermitteln und muss dann erst noch rausfinden, welches Zugfahrzeug davor hing. Auch dort ist der Anhänger mit dem ziehenden Fahrzeug mitversichert. genau deshalb hat man ja vor einigen Jahren die Rechtslage dahingehend geändert, dass der Geschädigte seine Ansprüche auch gegen die Versicherung des Anhängers richten kann! Geschrieben von Michael W. So wird es wohl auch in der Praxis meist gehandhabt. Ich hab jedenfalls noch nicht erlebt, dass z.B. Landwirt A ein anderes Folgekennzeichen dranschraubt, wenn er sich für seinen Betrieb den zulassungsfreien Anhänger von Landwirt B ausleiht. Gerade in der Landwirtschaft (aber lange nicht nur!) macht man im Straßenverkehr die haarsträubendsten Dinge. Blöd ist es halt immer dann, wenn es mal auffällt. Auch wenn man den Vorwurf hinterher abwehren oder abmildern kann, wenn erstmal ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch läuft ist das ja doch eher unangenehm. | ||||
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