News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Folgekennzeichen - war: Zulassungsfreie Anhänger | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 832495 | ||
Datum | 03.08.2017 23:59 MSG-Nr: [ 832495 ] | 838 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. und über das Kennzeichen kommt ein etwa Geschädigter an den Versicherungsnehmer. ja, natürlich. Aber der Logik zufolge würde das ja bei zugelassenen Anhängern nicht funktionieren. Denn dort kann ich mit dem Kennzeichen nur den Halter des Anhängers ermitteln und muss dann erst noch rausfinden, welches Zugfahrzeug davor hing. Auch dort ist der Anhänger mit dem ziehenden Fahrzeug mitversichert. Es würde also genauso funktionieren, wenn ein Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges des Besitzers des Anhängers als Folgekennzeichen montiert wäre. So wird es wohl auch in der Praxis meist gehandhabt. Ich hab jedenfalls noch nicht erlebt, dass z.B. Landwirt A ein anderes Folgekennzeichen dranschraubt, wenn er sich für seinen Betrieb den zulassungsfreien Anhänger von Landwirt B ausleiht. Gruß, Michael | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|