Rubrik | Taktik |
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Thema | Führungshirachie Rettungsboote Einsatz | 21 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 832489 |
Datum | 03.08.2017 20:14 MSG-Nr: [ 832489 ] | 1134 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Jörn V.
Ist das was anderes wie auf dem Wasser? Ich denke nicht. :)
Ja doch, ist es (eigentlich) schon. Auf dem Boot hat grundsätzlich der Bootsführer (also der Kamerad mit Lehrgang in Regensburg oder Würzburg) den sprichwörtlichen Hut auf... der kann gleichzeitig der GF des MZF sein, muss es aber nicht. Der GF kann da auf dem Boot zwar rein theoretisch Anweisungen geben, die Verantwortung für Boot und Mannschaft hat aber trotzdem der Bootsführer. Im Schadensfall hängt der allein schon auf haftungsrechtlicher Sicht drin, wegen seiner besonderen Sach- und Fachkunde.
Jetzt ist es in Bayern aber so, dass man - lassen wir die feuerwehrinternen und -externen Regelungen mal außer Acht - für das Führen eines (privaten!) Motorbootes grundsätzlich keinen Sportbootführerschein Binnen oder ein ähnliches Papier benötigt, wenn man sich außerhalb des Bodensees und der Bundesschifffahrtsstraßen bewegt. Daher könnte jeder x-beliebige Bürger sich eine Bootsgenehmigung (sagen wir für den Ammersee) besorgen, und wäre dann auf seinem Boot der Verantwortliche.
Bei den Feuerwehren greifen hier zu allerst natürlich die internen Vorgaben des Kommandanten, wer - vor allem im Einsatz - als Bootsführer eingesetzt wird. Für die Feuerwehr gibt es hierfür die speziellen Lehrgänge in Regensburg und Würzburg, auch die anderen Organisationen (DLRG, Wasserwacht, THW) haben ihre vorgeschriebene Ausbildung. Auf dem Lehrgang werden nicht nur die bootsführerspezifischen Grundlagen (Recht und Fahrtechnik - allerdings vor allem nach Binnenschifffahrtsverordnung) vermittelt, sondern auch feuerwehrspezifische Punkte (Ziehen von Ölsperren, Übersetzen Mannschaft zur Brandbekämpfung etc.).
Inwieweit hier der Kommandant einfach Personal ohne Bootsführerlehrgang als Bootsführer einsetzen kann entzieht sich ehrlich gesagt meiner Kenntnis, aber ich denke, dass er vor allem aus versicherungstechnischer Sicht einen guten Grund braucht, wenn er hierfür nicht ausgebildetes Personal einsetzt.
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