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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Folgekennzeichen - war: Zulassungsfreie Anhänger | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 832467 | ||
Datum | 03.08.2017 11:27 MSG-Nr: [ 832467 ] | 1003 x gelesen | ||
Hallo, stimmt, so steht es da. Aber das hat trotzdem dann nichts mit der Versicherung zu tun, denn sobald angekuppelt, ist jeder Anhänger mit dem Zugfahrzeug versichert. Hier wäre es dann evtl. sinnvoll, sofern der Anhänger von fremden Zugfahrzeugen gezogen werden soll (Beispiel Ortsfeuerwehr mit TSA), in den Bundesländern entsprechende Ausnahmeregelungen zu erlassen. Gruß, Michael | ||||
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