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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Folgekennzeichen - war: Zulassungsfreie Anhänger | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 832432 | ||
Datum | 02.08.2017 13:04 MSG-Nr: [ 832432 ] | 1194 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Denn das Folgekennzeichen muss zum Halter des Zugfahrzeugs passen, nicht zum Halter des Anhängers. Weil der Anhänger über das jeweilige aktuelle Zugfahrzeug versichert ist. Nein. Das Folgekennzeichen muss zum Halter/Besitzer des Anhängers passen. Wenn Person A einen ganz normal zugelassenen Anhänger anhängt, der auf Person B zugelassen ist, ist der auch über das Zugfahrzeug von Person A mitversichert und hat das Kennzeichen von Person B. Es geht beim Folgekennzeichen nur darum, den Halter/Besitzer des Anhängers selbst festzustellen. Gruß, Michael | ||||
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